Wenn es um sehr gute Zahnzusatzversicherungen geht, ist immer auch die Frage der Erstattung von Verblendungen im Seitenzahnbereich ein Thema. Verglichen wird hierbei meist, ob und bis zu welchem Zahn Verblendungen erstattet werden. So auch beim CSS flexi ZE Top + ZB, dem derzeit umfangreichsten Zahnzusatztarif am deutschen Markt.
Was sind Verblendungen?
Verblendungen sind, vereinfacht gesagt, kleine Schalen aus zahnfarbener Keramik, die als ästhetisch sehr ansprechende Lösung mittels spezieller Technik auf vorhandene Zähne oder Brücken und Kronen aufgeklebt werden. Verblendungen bewirken eine gleichbleibende Zahnfarbe und dauerhafte Stabilität des Zahnes oder Zahnersatzes. Der Einsatz von Keramik für Verblendungen ist in der Regel gewebefreundlicher als Kunststoff und Allergien kommen dabei wesentlich seltener vor.
Wie läuft es mit der Erstattung über die Zahnzusatzversicherung?
Die Hochleistungstarife wie z.B. ARAG Z100, Barmenia ZGPlus, Central.prodent und CSS flexi ZE Top + ZB, leisten alle für Verblendungen im Front- und sichtbaren Seitenzahnbereich. Erstattet wird im Rahmen der Leistungen für Zahnersatz, also je nach Tarif zwischen 80 und 90% vom Rechnungsbetrag.
Und wie sieht es speziell im nicht sichtbaren Seitenzahnbereich aus?
Das ist die entscheidende Frage, wenn Sie sich im Web über die Erstattung von Verblendungen über Zahnzusatzversicherungen informieren. Es ist auch auf sehr guten Versicherungs-Vergleichsseiten zu lesen, dass zum Beispiel beim CSS flexi und Central.prodent im Seitenzahnbereich bis zum “7er” (Backenzahn) und “8er” (Weisheitszahn) erstattet wird. Hier beißt sich die Katze leicht in den Schwanz, wenn man die Versicherungsbedingungen im Zusammenhang mit der aktuellen Rechtssprechung berücksichtigt. Leistungen werden natürlich laut Bedingungen im tariflichen Umfang erbracht, wenn die “medizinische Notwendigkeit” gegeben ist. Nach Eigenrecherche hat das Amtsgericht Hannover in seinem Urteil vom 14.03.2008 (406 C 16903/07) festgestellt, dass Keramikverblendungen im Seitenzahnbereich an den Zähnen 7 und 8 NICHT medizinisch notwendig sind.
Welche konkreten Erfahrungen gibt es dabei mit CSS?
Im konkreten Fall einer Kundin, die mit dem Tarif CSS flexi ZE Top + ZB versichert ist, ging es um die Erstattung von Verblendungen an den “7er”-Zähnen (letzte Backenzähne vor den Weisheitszähnen). Auf meine Rückfrage bei CSS hin wurde mir mitgeteilt: “…Ausgenommen von dieser Zusage bleiben die Kosten für Verblendungen im nicht sichtbaren hinteren Zahnbereich, da es sich hierbei nicht um medizinisch notwendige Heilbehandlungen handelt (vgl. § 1 Abs. 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen). Wir sind jedoch gerne bereit, unter Vorlage einer nachvollziehbaren und überprüfbaren Begründung durch Ihren Zahnarzt, den Leistungsanspruch erneut zu prüfen…”. Und es wurde erstattet. Lob an CSS. Es bleibt nach meinen Erfahrungen festzuhalten, dass es sich bei der Erstattung von Verblendungen im nicht sichtbaren Seitenzahnbereich aufgrund der fehlenden medizinischen Notwendigkeit (siehe Gerichtsurteil) stets um Einzelfallentscheidungen handelt.