Neue Annahmerichtlinien in Tarifen der Zahnzusatzversicherung

Komme ich in diese Zahnzusatzversicherung hinein? Nimmt mich die Versicherung an? Hast Du den besten Zahntarif Deiner Wahl gefunden, stellen sich auch diese Fragen. Die Antworten darauf sind von Grundvoraussetzungen abhängig, die sich auch ändern können – wie aktuell geschehen.

Thema Schadenquote

Die Schadenquote in der Zahnzusatzversicherung ist vereinfacht ausgedrückt, das Verhältnis zwischen den für Zahnarztrechnungen ausgegebenen Euros zu den eingenommenen Versicherungsbeiträgen innerhalb eines Jahres. Dieses Verhältnis muss so gesund sein, dass das Versicherungsunternehmen auch alle Rechnungen bezahlen kann und noch ein Gewinn für neue Investitionen übrig bleibt. Ist das nicht der Fall, oder steuert das Unternehmen auf eine solche Situation zu, muss es reagieren. Idee Nr. 1: Man könnte den “schadenhäufigen” Kunden einfach kündigen. Die besten Zahnzusatzversicherungen wie z.B Barmenia ZG Plus, ARAG Z100, CSS flexi ZE top + ZB, verzichten aber auf ihr ordentliches Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren – und das ist auch gut so. Idee Nr. 2: Man nimmt nicht mehr jedes “Risiko” an und korrigiert die Risikoprüfung bei der Annahme oder Ablehnung von Anträgen auf Zahnzusatzversicherung. Zwei Ablehnungen  von  Kunden mit ziemlich unterschiedlicher Situation, die sich jedoch in einem winzigen Detail des Arztberichtes gleichen, liegen gerade vor mir. Vor dem 01.07.2010 wären beide mit einem Leistungsausschluss auf die Vorerkrankung versichert worden.

Steuerventil Risikoprüfung

Es ist einerseits der bessere Weg für den Kunden, die Risikoprüfung zu verschärfen, als eine Kündigung wegen zu häufiger oder zu hoher Zahnarztrechnungen zu bekommen. Andererseits aber ein deutlicher Nachteil, wenn man direkt bei einer sehr guten Gesellschaft abschließen möchte und als Laie die “Meßlatte” nicht kennt. Mein Tipp: Wende Dich an einen auf Zahnzusatzversicherungen spezialisierten Makler Deines Vertrauens. Er/Sie kann im individuellen Gespräch Deine Prioritäten erfragen und gemeinsam mit Dir die Gesundheitsfragen besprechen. Das telefonische Beratungsgespräch wird auch beim Abschluss über das Internet an dieser Stelle sehr wichtig.

Wichtig: Offenheit

Diese Informationen werden nicht an einen Versicherer weiter gegeben, sondern dienen als Basis zur Auswahl der am besten zu Deinen Wünschen UND zu Deiner Zahngesundheit passenden Zahnversicherung. Da es um eine Entscheidung geht, die im Leistungsfall viele Euro Erstattung von Zahnarztrechnungen sichern soll, ist Offenheit zur Findung der richtigen Lösung wichtig. Das kann manchmal ein anderer Tarif sein, als Du Dir in aufwändiger Recherche selbst heraus gepickt hast. Um die Empfehlung zahnmedizinisch abzusichern (meine Kollegen mögen mir verzeihen), kann von Fall zu Fall auch ein zahnärztlicher Befundbericht sinnvoll sein. Schließlich sind es Deine Zähne – und Dein Portemonaie.

Meine Tipps:

  1. Lege Deine individuellen Prioritäten fest. Frage Dich: Was ist mir für meine Zahnzusatzversicherung wichtig? Was sollte möglichst mit versichert sein? Worauf lege ich in puncto Zahnbehandlung / Zahnersatz Wert?
  2. Frage Deinen Zahnarzt nach seiner Einschätzung Deiner Zahngesundheit und lass eventuell anstehende Behandlungen/Reparaturen VOR Abschluss Deiner Zahnzusatzversicherung erledigen. Nimm regelmäßig an seinen Vorsorgeprogrammen (professionelle Zahnreinigung) teil.
  3. Informiere Dich in den gängigen Tests (z.B Stiftung Warentest, Finanztest Heft 05/2010) vorab, um eine erste Orientierung im “Tarifdschungel” zu haben. Wähle nicht den billigsten, sondern möglichst einen umfassenden Tarif. 60 Euro Beitragsersparnis im Jahr wägen nicht den Frust eines um 1000 Euro höheren Eigenanteils im Leistungsfall auf.
  4. Schaue im Internet nach, wer sich möglichst im Bereich Zahnzusatzversicherung spezialisiert hat. Ein Spezialist schaut auch hinter die Kulissen von Produkttests, weil er  für die Qualität seiner Arbeit gerade stehen muss. Wichtig ist, dass er mehrere Anbieter im Portfolio hat, um ggf. auf Alternativen ausweichen zu können.
  5. Nutze die Möglichkeit der telefonischen Beratung. Es gibt gute Dienstleister, die gebührenfreie Rufnummern haben, unter welchen man wirklich mit Kundenberatern anstatt mit einem Call-Center verbunden ist. Das ist besonders in Bezug auf die Annahmerichtlinien / Risikoprüfung der Versicherer wichtig.

So legst Du ein gutes Fundament für Deine Zahnzusatzversicherung, die Dir Zahngesundheit, Zahnschönheit und auch ein in diesem Bereich schönes Lebensgefühl :-) sichern hilft.

Zahnzusatzversicherung: Gesundheitsfragen korrekt beantwortet?

Kündigung? Anfechtung? Rücktritt vom Vertrag? Genauso wichtig wie die Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung bei CSS, Barmenia, ARAG , Württembergischer oder anderer guter Versicherer, ist die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag und gegebenenfalls die Rücksprache mit Ihrem Zahnarzt. Am Beispiel der CSS habe ich bereits einen Artikel hierzu veröffentlicht und vorsichtig darauf aufmerksam gemacht, das Thema wirklich ernst zu nehmen.

Vor mir liegen gerade 4 Schreiben von Versicherern mit folgenden Betreffzeilen:

  • Anfechtung des Versicherungvertrages
  • Anzeigepflichtverletzung, Rücktritt vom Vertrag
  • Anfechtung des Versicherungvertrages wegen arglistiger Täuschung
  • Anzeigepflichtverletzung, rückwirkende Vertragsanpassung mit Leistungsausschluss

Wie kommt es zu solchen Schreiben vom Versicherer?

Nach Ablauf der Wartezeiten und eventueller Leistungsbegrenzungen  der Zahnzusatzversicherung, wird der erste Termin als “Privatpatient beim Zahnarzt” wahrgenommen. Die erste, über die normale Prophylaxe hinaus gehende Rechnung, bei z. B. CSS oder ARAG eingereicht. Meist geht es um den Austausch mehrerer Füllungen, den Ersatz von Kunsstofffüllungen durch Inlays oder den Ersatz älterer Kronen/Brücken durch neue. Nach meinen Erfahrungen werden die Zahnarztrechnungen, die die eingezahlten Beiträge übersteigen, von den Versicheren in den ersten beiden Versicherungsjahren hinsichtlich ihrer Berechtigung genauer geprüft. Berechtigung bedeutet hier, dass durch Arztbericht peprüft wird, ob die Angaben im seinerzeit gestellten Antrag auch wirklich mit der Zahnsituation zum Zeitpunkt der Antragstellung übereinstimmen. Es ist kein Problem für den Versicherer, bei Zahnarztwechsel  die Vorbehandler der letzten Jahre anzufragen. In seltenen Fällen kommt es auch vor, dass unmittelbar nach einem Zahnarztwechsel der “neue” Zahnarzt entgegen der Einschätzung des “alten” Kollegen plötzlich akuten Handlungsbedarf sieht. Genaues Nachfragen lohnt sich auch beim Zahnarztbesuch.

Die Zahnzusatzversicherung soll für hochwertige Zahnmedizin auch leistenLogisch, man schließt eine sehr gute Zahnzusatzversicherung ab, weil man im Leben einfach mit Zahnersatz/Zahnbehandlung rechnen muss. Man hat die Police, damit sie im Fall des Falles ordentlich leistet und einem die Kosten abnimmt. Ordentliche Leistungen brauchen ein gutes Fundament. Ein gutes Fundament wird durch die Auswahl eines Testsiegertarifes und der genauen, korrekten Beantwortung der Gesundheitsfragen gelegt. Sie müssen alles (und nur das), was gefragt wird, wahrheitsgemäß beantworten. Die Gesundheitsfragen können Sie sich hier in den Anträgen der ARAG, Barmenia, CSS oder Württembergischen ansehen. Entgegen aller gut gemeinten Tipps (Kollegen mögen mir verzeihen), rate ich sogar besonders bei CSS, wenn Sie sich Ihrer Zahnsituation nicht ganz sicher sind, zu einem zahnärztlichen Befundbericht. Das ist für den Vertragsabschluss echt unbequem, aber langfristig die beste Lösung. Erstens bekommen Sie zahnmedizinisch fundierte Auskünfte zum Zustand Ihrer Zähne und können gegebenenfalls festgestellte Schäden vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung noch reparieren lassen. Zweitens kann Ihnen Ihr Berater, wenn er in Zahnzusatzversicherungen spezialisiert ist und eine Risikovorabprüfung vornimmt, genau den Tarif/die Gesellschaft empfehlen, der/die auch zu Ihrer individuellen Zahnsituation passt.

Ist dann nicht ein Tarif ohne Gesundheitsfragen besser?

Möchte man meinen. Bei Zahnversicherungen mit Gesundheitsfragen wird die Zahngesundheit im Zuge des Vertragsabschlusses geprüft. Und bei Zahnversicherungen ohne Gesundheitsfragen? Im Leistungsfall. Denn alle VOR Vertragsabschluss notwendigen, beabsichtigten und angeratenen Behandlungen sind bedingungsgemäß ausgeschlossen – und was “VOR” war, wird gegebenenfalls im Leistungsfall geprüft. Der Abschluss ist für alle Beteiligten wesentlich einfacher und bequemer. Stimmt. Keine Fragen, keine Berichte, keine Bürokratie. Nur: Die Beiträge zahlen Sie – im Zweifelsfall umsonst. Der Abschluss eines Tarifs ohne Gesundheitsfragen kann trotzdem Sinn machen, wenn Sie sich derzeit in einer länger andauerenden Zahnbehandlung befinden, oder eine solche angeraten ist, und sie die nicht betroffenen Zahnregionen dennoch bereits versichern möchten.

Fazit

  • Bitte beantworten sie die Gesundheitsfragen im Antrag nach bestem Wissen und Gewissen.
  • Drücken Sie kein Auge zu (…auch kein Hühnerauge).
  • Fragen Sie im Zweifelsfalle Ihren Zahnarzt und/oder nutzen einen Befundbericht.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt bei jedem Vorsorgetermin über seine genaue Einschätzung Ihrer aktuellen Zahnsituation, fragen Sie auch nach kleinen, sich andeutenden Reparaturen.
  • Lassen Sie eventuell anstehende Behandlungen vor Abschluss Ihrer Zahnzusatzversicherung durchführen. Die neuen Versorgungen sind dann auch gleich mit versichert.

Einfach aufgebaute Informationen zu den besten getesteten Zahnzusatzversicherungen zum Download, einen einfachen Vergleichsrechner und die Möglichkeit Angebote, Anträge und Beratung anzufordern, finden Sie hier.

Ich wünsche Ihnen viel Freude, alles Gute und eine schöne Zeit bis zum nächsten Artikel

Herzlichst

Peter

CSS flexi Zahnzusatzversicherung: Erfahrungen mit den Anforderungen für den Abschluss?

“Ich möchte gern die CSS flexi Zahnzusatzversicherung abschließen. Welche Anforderungen werden dabei gestellt?” Diese Frage bewegt viele, an einer sehr guten Zahnzusatzversicherung interessierte Menschen. Deshalb fasse ich heute – ergänzend zum Artikel über den CSS Befundbericht – die wichtigsten Infos kurz zusammen:

1. Allgemeine Anforderungen:

  • Sie sind  in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert oder bekommen freie Heilfürsorge der Polizei/Feuerwehr oder Bundeswehr.
  • Sie haben insgesamt maximal 3 fehlende, nicht ersetzte Zähne (“echte” Lücken) und/oder durch herausnehmbaren Zahnersatz (Prothesen/Teilprothesen) ersetzte Zähne.
  • Sie haben keine weitere bestehende Zahnzusatzversicherung (Doppelversicherung von CSS nicht gewünscht).
  • Sie können die Beiträge über eine Kontoverbindung bei einer deutschen Bank abbuchen lassen.
  • Sie erfreuen sich derzeit einer sehr guten Zahngesundheit und betreiben regelmäßig Vorsorge.
  • Sie sind bis zu 70 Jahre jung.

2. Empfehlung:

Starten Sie in Ihren Vertrag möglichst dann, wenn alle eventuell notwendigen Zahnbehandlungen/-reparaturen bereits erfolgreich abgeschlossen sind. Vorteil: Die neu eingebrachten Versorgungen sind dann (außer herausnehmbarer Zahnersatz) gleich mit versichert. Bitte sprechen Sie über diesen Punkt mit Ihrem Berater/Versicherungsmakler. Dieser kann Ihnen nach seinen Erfahrungen entsprechende Empfehlungen für einen guten Start Ihrer CSS flexi ZE top + ZB Zahnzusatzversicherung geben. Im Falle nach Antragsstellung von CSS angeforderter Nachbearbeitungen und Rückfragen ist ein wenig Geduld erforderlich. Wer so viel Leistung anbietet, darf auch genauer nachfragen. Beratung, weitere Informationen, einen CSS Versicherungsantrag oder ein Angebot zu den Testsiegern der Zahnzusatzversicherung aus FINANZTEST können Sie hier kostenfrei anfordern.

CSS – Befundbericht in der Zahnzusatzversicherung

Man kann schon einen kleinen Schreck bekommen, liest man sich durch die verschiedenen Foren im Internet auf der Suche nach Informationen über den CSS-Befundbericht zur Zahnzusatzversicherung CSS flexi ZE Top + ZB. Es lohnt sich jedoch, genauer zu hinterfragen. 

Aber was ist nun dran an dem Formular, das seit November letzten Jahres von CSS verstärkt über die verschneiten Alpen gereicht wurde?
 
Die Erweiterung der Gesundheitsfragen im CSS-Antrag hat, wie die meisten Veränderungen im Leben, eine helle und eine dunkle Seite. Zum einen wird man als Kunde durch eine genauere Risikoprüfung vor unkalkulierbaren Beitragserhöhungen in Zukunft besser geschützt. Zum anderen ist es die Erfahrung, dass einige Anträge von der CSS Versicherung AG auch abgelehnt werden. Nach meinen Erfahrungen können Sie dieses Risiko in Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler minimieren, der eine Risikovorabprüfung der eingereichten Anträge durchführt – bevor diese an die CSS Versicherung AG  weiter geleitet werden.
 
 
Wann möchte CSS einen Befundbericht?
 
Führt Ihr Versicherungsmakler eine Risikovorabprüfung durch, brauchen Sie keine Angst vor dem CSS-Befundbericht zu haben. Für den CSS flexi ZE Top + ZB ist ein Befundbericht erforderlich wenn Sie:
- in den letzten 12 Monaten nicht beim Zahnarzt waren,
- in den letzten 3 Jahren z.B. eine “Knirscherschiene” bekamen,
- in den letzten 3 Jahren eine Parodontosetherapie wahrnehmen mussten,
- eine Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme angeraten/notwendig ist,
- oder Brücken, Kronen, Implantate, Inlays haben, die älter als 10 Jahre sind.
 
 
Risikovorabprüfung – wie läuft das?
 
Bei der Risikovorabprüfung in unserem Hause, werden die eingereichten Versicherungsanträge vor der Weiterleitung an die CSS Versicherung (zusätzlich zur normalen Erfassung) einer Prüfung der Gesundheitsfragen unterzogen. Gibt es eine Diagnose oder Hinweise, denen nur annähernd das Risiko einer Antragsablehnung anhaftet, nimmt Ihr Berater sofort Verbindung mit Ihnen auf. 

 

Solche Hinweise können z.B sein:
- eine noch anstehende Kariesbehandlung
- eine noch anstehende Versorgung mit Zahnersatz
- eine vom Zahnarzt diagnostizierte Kiefer- oder Zahnfehlstellung
- eine in der Vergangenheit oder heute vorliegende Zahnfleischerkrankung
- eine Kombination aus mehreren der obigen Situationen

Was kann man dann tun?

Erst nach Rücksprache mit Ihnen wird die Bearbeitung des Antrages fortgesetzt. In Fällen anstehender Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen, kann eine Verschiebung des Versicherungsbeginns nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung sinnvoll sein. Alternativ ist ein Ausschluss der laufenden Behandlung eine Option. Oder, je nach Sachlage, wählen wir gemeinsam mit Ihnen eine andere sehr gute Zahnzusatzversicherung aus, die ebenfalls hervorragend von der Stiftung Warentest im FINANZTEST bewertet wurde. So wird das Risiko der Antragsablehnung minimiert, und Ihre Zähne sind sehr gut versichert. 

Meine Tipps:

  1. Lassen Sie sich NICHT durch einen Befundbericht von der derzeit besten Zahnzusatzversicherung abhalten.
  2. Reichen Sie das Formular sogleich an Ihren Zahnarzt weiter und lassen es ausfüllen. Je eher Sie die Unterlagen eingereicht haben, desto eher läuft Ihre Wartezeit ab, desto eher haben Sie Leistungsanspruch.
  3. Ein Vorteil: Durch die kompetente Beurteilung Ihres Zahnarztes haben Sie die 100%ige Sicherheit, alle Gesundheitsfragen korrekt beantwortet zu haben, auch wenn im Ergebnis der Untersuchung vielleicht vor Vertragsabschluss noch eine Zahnbehandlung notwendig werden sollte.
  4. Der Preis für den Bericht, beträgt ca. 20 bis 25 Euro. Sprechen Sie Ihren Zahnarzt vorher darauf an,  Sie tragen diese Kosten allein.
  5.  Fragen Sie vor Antragseinreichung Ihren Berater, ob er eine Risikovorabprüfung Ihres Antrages auf CSS-Zahnzusatzversicherung leistet. Er kann Ihnen im Fall des Falles dann auch Alternativvorschläge unterbreiten.
  6. Hier können Sie sich den CSS – Antrag mit Befundbericht ansehen.
  7. Hier können Sie die CSS Zahnzusatzversicherung berechnen und beantragen.