CSS flexi Zahnzusatzversicherung: Erfahrungen mit den Anforderungen für den Abschluss?

“Ich möchte gern die CSS flexi Zahnzusatzversicherung abschließen. Welche Anforderungen werden dabei gestellt?” Diese Frage bewegt viele, an einer sehr guten Zahnzusatzversicherung interessierte Menschen. Deshalb fasse ich heute – ergänzend zum Artikel über den CSS Befundbericht – die wichtigsten Infos kurz zusammen:

1. Allgemeine Anforderungen:

  • Sie sind  in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert oder bekommen freie Heilfürsorge der Polizei/Feuerwehr oder Bundeswehr.
  • Sie haben insgesamt maximal 3 fehlende, nicht ersetzte Zähne (“echte” Lücken) und/oder durch herausnehmbaren Zahnersatz (Prothesen/Teilprothesen) ersetzte Zähne.
  • Sie haben keine weitere bestehende Zahnzusatzversicherung (Doppelversicherung von CSS nicht gewünscht).
  • Sie können die Beiträge über eine Kontoverbindung bei einer deutschen Bank abbuchen lassen.
  • Sie erfreuen sich derzeit einer sehr guten Zahngesundheit und betreiben regelmäßig Vorsorge.
  • Sie sind bis zu 70 Jahre jung.

2. Empfehlung:

Starten Sie in Ihren Vertrag möglichst dann, wenn alle eventuell notwendigen Zahnbehandlungen/-reparaturen bereits erfolgreich abgeschlossen sind. Vorteil: Die neu eingebrachten Versorgungen sind dann (außer herausnehmbarer Zahnersatz) gleich mit versichert. Bitte sprechen Sie über diesen Punkt mit Ihrem Berater/Versicherungsmakler. Dieser kann Ihnen nach seinen Erfahrungen entsprechende Empfehlungen für einen guten Start Ihrer CSS flexi ZE top + ZB Zahnzusatzversicherung geben. Im Falle nach Antragsstellung von CSS angeforderter Nachbearbeitungen und Rückfragen ist ein wenig Geduld erforderlich. Wer so viel Leistung anbietet, darf auch genauer nachfragen. Beratung, weitere Informationen, einen CSS Versicherungsantrag oder ein Angebot zu den Testsiegern der Zahnzusatzversicherung aus FINANZTEST können Sie hier kostenfrei anfordern.

CSS – Befundbericht in der Zahnzusatzversicherung

Man kann schon einen kleinen Schreck bekommen, liest man sich durch die verschiedenen Foren im Internet auf der Suche nach Informationen über den CSS-Befundbericht zur Zahnzusatzversicherung CSS flexi ZE Top + ZB. Es lohnt sich jedoch, genauer zu hinterfragen. 

Aber was ist nun dran an dem Formular, das seit November letzten Jahres von CSS verstärkt über die verschneiten Alpen gereicht wurde?
 
Die Erweiterung der Gesundheitsfragen im CSS-Antrag hat, wie die meisten Veränderungen im Leben, eine helle und eine dunkle Seite. Zum einen wird man als Kunde durch eine genauere Risikoprüfung vor unkalkulierbaren Beitragserhöhungen in Zukunft besser geschützt. Zum anderen ist es die Erfahrung, dass einige Anträge von der CSS Versicherung AG auch abgelehnt werden. Nach meinen Erfahrungen können Sie dieses Risiko in Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler minimieren, der eine Risikovorabprüfung der eingereichten Anträge durchführt – bevor diese an die CSS Versicherung AG  weiter geleitet werden.
 
 
Wann möchte CSS einen Befundbericht?
 
Führt Ihr Versicherungsmakler eine Risikovorabprüfung durch, brauchen Sie keine Angst vor dem CSS-Befundbericht zu haben. Für den CSS flexi ZE Top + ZB ist ein Befundbericht erforderlich wenn Sie:
- in den letzten 12 Monaten nicht beim Zahnarzt waren,
- in den letzten 3 Jahren z.B. eine “Knirscherschiene” bekamen,
- in den letzten 3 Jahren eine Parodontosetherapie wahrnehmen mussten,
- eine Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme angeraten/notwendig ist,
- oder Brücken, Kronen, Implantate, Inlays haben, die älter als 10 Jahre sind.
 
 
Risikovorabprüfung – wie läuft das?
 
Bei der Risikovorabprüfung in unserem Hause, werden die eingereichten Versicherungsanträge vor der Weiterleitung an die CSS Versicherung (zusätzlich zur normalen Erfassung) einer Prüfung der Gesundheitsfragen unterzogen. Gibt es eine Diagnose oder Hinweise, denen nur annähernd das Risiko einer Antragsablehnung anhaftet, nimmt Ihr Berater sofort Verbindung mit Ihnen auf. 

 

Solche Hinweise können z.B sein:
- eine noch anstehende Kariesbehandlung
- eine noch anstehende Versorgung mit Zahnersatz
- eine vom Zahnarzt diagnostizierte Kiefer- oder Zahnfehlstellung
- eine in der Vergangenheit oder heute vorliegende Zahnfleischerkrankung
- eine Kombination aus mehreren der obigen Situationen

Was kann man dann tun?

Erst nach Rücksprache mit Ihnen wird die Bearbeitung des Antrages fortgesetzt. In Fällen anstehender Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen, kann eine Verschiebung des Versicherungsbeginns nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung sinnvoll sein. Alternativ ist ein Ausschluss der laufenden Behandlung eine Option. Oder, je nach Sachlage, wählen wir gemeinsam mit Ihnen eine andere sehr gute Zahnzusatzversicherung aus, die ebenfalls hervorragend von der Stiftung Warentest im FINANZTEST bewertet wurde. So wird das Risiko der Antragsablehnung minimiert, und Ihre Zähne sind sehr gut versichert. 

Meine Tipps:

  1. Lassen Sie sich NICHT durch einen Befundbericht von der derzeit besten Zahnzusatzversicherung abhalten.
  2. Reichen Sie das Formular sogleich an Ihren Zahnarzt weiter und lassen es ausfüllen. Je eher Sie die Unterlagen eingereicht haben, desto eher läuft Ihre Wartezeit ab, desto eher haben Sie Leistungsanspruch.
  3. Ein Vorteil: Durch die kompetente Beurteilung Ihres Zahnarztes haben Sie die 100%ige Sicherheit, alle Gesundheitsfragen korrekt beantwortet zu haben, auch wenn im Ergebnis der Untersuchung vielleicht vor Vertragsabschluss noch eine Zahnbehandlung notwendig werden sollte.
  4. Der Preis für den Bericht, beträgt ca. 20 bis 25 Euro. Sprechen Sie Ihren Zahnarzt vorher darauf an,  Sie tragen diese Kosten allein.
  5.  Fragen Sie vor Antragseinreichung Ihren Berater, ob er eine Risikovorabprüfung Ihres Antrages auf CSS-Zahnzusatzversicherung leistet. Er kann Ihnen im Fall des Falles dann auch Alternativvorschläge unterbreiten.
  6. Hier können Sie sich den CSS – Antrag mit Befundbericht ansehen.
  7. Hier können Sie die CSS Zahnzusatzversicherung berechnen und beantragen.
     

CSS Versicherung: Gesundheitsfragen Zahnzusatzversicherung

“Findet zurzeit eine Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung, die Anfertigung oder Erneuerung von Zahnersatz, eine Parodontosebehandlung oder eine Kiefer- bzw. Zahnregulierung statt oder sind solche Maßnahmen beabsichtigt oder angeraten worden?” – wer in der Zahnzusatzversicherung Testsiegertarife wie den CSS.flexi ZE Top + ZB (CSS Versicherung AG, Vaduz) anbietet, darf und muss etwas genauer nachfragen.

Vorteil dabei ist: Die Versichertengemeinschaft wird vor unkalkulierbaren Risiken geschützt, und die Prämiensteigerungen halten sich in Grenzen.

Nachteil daran ist: Es kann passieren, dass man einen Leistungsausschluss oder gar eine Antragsablehnung bekommt. Sprechen Sie deshalb vorab mit Ihrem Berater.

Korrekte Beantwortung sichert langfristig Freude mit Ihrer CSS Zahnzusatzversicherung

Die korrekte Beantwortung ist für den Versicherer zur Einschätzung seines Risikos sehr wichtig. Für uns als Kunden ebenfalls, damit im Leistungsfall die Erstattung auch schnell und ungehindert erfolgen kann. …Ohne das der Versicherer zeitaufwändige Rückfragen bei unseren Zahnärzten der letzten 3 Jahre tätigen muss, weil die erste eingereichte Zahnarztrechnung auf eine Zahnerkrankung schließen lässt, die weit vor Vertragsabschluss des CSS.flexi ZE Top + ZB schließen lässt. Insider behaupten, das besonders bei Onlineabschlüssen in der Zahnzusatzversicherung die Versuchung des Vergessens oder Vernachlässigens eventuell erforderlicher Zahnbehandlung  recht groß sein soll.

Mein Tipp: Nehmen Sie es sehr genau.

Nicht nur bei der CSS Versicherung. Bei jedem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Wenn wir als Versicherte die Gesundheitsfragen unkorrekt beantwortet haben, kann der Versicherer im schlimmsten Fall wegen “Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht” kündigen. Spätestens bei Einreichung der ersten Rechnung wird im Zweifelsfall nach meinen Erfahrungen Akteneinsicht beim Zahnarzt genommen. Bei Zahnarztwechsel werden, wenn erforderlich, die Behandler der letzten Jahre befragt. Wenn Sie sich bei der Beantwortung der Fragen nicht ganz sicher sind, kontaktieren Sie einfach Ihren Zahnarzt. Hier finden Sie den Antrag der CSS  mit den Gesundheitsfragen und einem zahnärztlichen Befundbericht.