“Findet zurzeit eine Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung, die Anfertigung oder Erneuerung von Zahnersatz, eine Parodontosebehandlung oder eine Kiefer- bzw. Zahnregulierung statt oder sind solche Maßnahmen beabsichtigt oder angeraten worden?” – wer in der Zahnzusatzversicherung Testsiegertarife wie den CSS.flexi ZE Top + ZB (CSS Versicherung AG, Vaduz) anbietet, darf und muss etwas genauer nachfragen.
Vorteil dabei ist: Die Versichertengemeinschaft wird vor unkalkulierbaren Risiken geschützt, und die Prämiensteigerungen halten sich in Grenzen.
Nachteil daran ist: Es kann passieren, dass man einen Leistungsausschluss oder gar eine Antragsablehnung bekommt. Sprechen Sie deshalb vorab mit Ihrem Berater.
Korrekte Beantwortung sichert langfristig Freude mit Ihrer CSS Zahnzusatzversicherung
Die korrekte Beantwortung ist für den Versicherer zur Einschätzung seines Risikos sehr wichtig. Für uns als Kunden ebenfalls, damit im Leistungsfall die Erstattung auch schnell und ungehindert erfolgen kann. …Ohne das der Versicherer zeitaufwändige Rückfragen bei unseren Zahnärzten der letzten 3 Jahre tätigen muss, weil die erste eingereichte Zahnarztrechnung auf eine Zahnerkrankung schließen lässt, die weit vor Vertragsabschluss des CSS.flexi ZE Top + ZB schließen lässt. Insider behaupten, das besonders bei Onlineabschlüssen in der Zahnzusatzversicherung die Versuchung des Vergessens oder Vernachlässigens eventuell erforderlicher Zahnbehandlung recht groß sein soll.
Mein Tipp: Nehmen Sie es sehr genau.
Nicht nur bei der CSS Versicherung. Bei jedem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Wenn wir als Versicherte die Gesundheitsfragen unkorrekt beantwortet haben, kann der Versicherer im schlimmsten Fall wegen “Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht” kündigen. Spätestens bei Einreichung der ersten Rechnung wird im Zweifelsfall nach meinen Erfahrungen Akteneinsicht beim Zahnarzt genommen. Bei Zahnarztwechsel werden, wenn erforderlich, die Behandler der letzten Jahre befragt. Wenn Sie sich bei der Beantwortung der Fragen nicht ganz sicher sind, kontaktieren Sie einfach Ihren Zahnarzt. Hier finden Sie den Antrag der CSS mit den Gesundheitsfragen und einem zahnärztlichen Befundbericht.