Kündigung? Anfechtung? Rücktritt vom Vertrag? Genauso wichtig wie die Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung bei CSS, Barmenia, ARAG , Württembergischer oder anderer guter Versicherer, ist die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag und gegebenenfalls die Rücksprache mit Ihrem Zahnarzt. Am Beispiel der CSS habe ich bereits einen Artikel hierzu veröffentlicht und vorsichtig darauf aufmerksam gemacht, das Thema wirklich ernst zu nehmen.
Vor mir liegen gerade 4 Schreiben von Versicherern mit folgenden Betreffzeilen:
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Anfechtung des Versicherungvertrages
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Anzeigepflichtverletzung, Rücktritt vom Vertrag
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Anfechtung des Versicherungvertrages wegen arglistiger Täuschung
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Anzeigepflichtverletzung, rückwirkende Vertragsanpassung mit Leistungsausschluss
Wie kommt es zu solchen Schreiben vom Versicherer?
Nach Ablauf der Wartezeiten und eventueller Leistungsbegrenzungen der Zahnzusatzversicherung, wird der erste Termin als “Privatpatient beim Zahnarzt” wahrgenommen. Die erste, über die normale Prophylaxe hinaus gehende Rechnung, bei z. B. CSS oder ARAG eingereicht. Meist geht es um den Austausch mehrerer Füllungen, den Ersatz von Kunsstofffüllungen durch Inlays oder den Ersatz älterer Kronen/Brücken durch neue. Nach meinen Erfahrungen werden die Zahnarztrechnungen, die die eingezahlten Beiträge übersteigen, von den Versicheren in den ersten beiden Versicherungsjahren hinsichtlich ihrer Berechtigung genauer geprüft. Berechtigung bedeutet hier, dass durch Arztbericht peprüft wird, ob die Angaben im seinerzeit gestellten Antrag auch wirklich mit der Zahnsituation zum Zeitpunkt der Antragstellung übereinstimmen. Es ist kein Problem für den Versicherer, bei Zahnarztwechsel die Vorbehandler der letzten Jahre anzufragen. In seltenen Fällen kommt es auch vor, dass unmittelbar nach einem Zahnarztwechsel der “neue” Zahnarzt entgegen der Einschätzung des “alten” Kollegen plötzlich akuten Handlungsbedarf sieht. Genaues Nachfragen lohnt sich auch beim Zahnarztbesuch.
Logisch, man schließt eine sehr gute Zahnzusatzversicherung ab, weil man im Leben einfach mit Zahnersatz/Zahnbehandlung rechnen muss. Man hat die Police, damit sie im Fall des Falles ordentlich leistet und einem die Kosten abnimmt. Ordentliche Leistungen brauchen ein gutes Fundament. Ein gutes Fundament wird durch die Auswahl eines Testsiegertarifes und der genauen, korrekten Beantwortung der Gesundheitsfragen gelegt. Sie müssen alles (und nur das), was gefragt wird, wahrheitsgemäß beantworten. Die Gesundheitsfragen können Sie sich hier in den Anträgen der ARAG, Barmenia, CSS oder Württembergischen ansehen. Entgegen aller gut gemeinten Tipps (Kollegen mögen mir verzeihen), rate ich sogar besonders bei CSS, wenn Sie sich Ihrer Zahnsituation nicht ganz sicher sind, zu einem zahnärztlichen Befundbericht. Das ist für den Vertragsabschluss echt unbequem, aber langfristig die beste Lösung. Erstens bekommen Sie zahnmedizinisch fundierte Auskünfte zum Zustand Ihrer Zähne und können gegebenenfalls festgestellte Schäden vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung noch reparieren lassen. Zweitens kann Ihnen Ihr Berater, wenn er in Zahnzusatzversicherungen spezialisiert ist und eine Risikovorabprüfung vornimmt, genau den Tarif/die Gesellschaft empfehlen, der/die auch zu Ihrer individuellen Zahnsituation passt.
Ist dann nicht ein Tarif ohne Gesundheitsfragen besser?
Möchte man meinen. Bei Zahnversicherungen mit Gesundheitsfragen wird die Zahngesundheit im Zuge des Vertragsabschlusses geprüft. Und bei Zahnversicherungen ohne Gesundheitsfragen? Im Leistungsfall. Denn alle VOR Vertragsabschluss notwendigen, beabsichtigten und angeratenen Behandlungen sind bedingungsgemäß ausgeschlossen – und was “VOR” war, wird gegebenenfalls im Leistungsfall geprüft. Der Abschluss ist für alle Beteiligten wesentlich einfacher und bequemer. Stimmt. Keine Fragen, keine Berichte, keine Bürokratie. Nur: Die Beiträge zahlen Sie – im Zweifelsfall umsonst. Der Abschluss eines Tarifs ohne Gesundheitsfragen kann trotzdem Sinn machen, wenn Sie sich derzeit in einer länger andauerenden Zahnbehandlung befinden, oder eine solche angeraten ist, und sie die nicht betroffenen Zahnregionen dennoch bereits versichern möchten.
Fazit
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Bitte beantworten sie die Gesundheitsfragen im Antrag nach bestem Wissen und Gewissen.
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Drücken Sie kein Auge zu (…auch kein Hühnerauge).
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Fragen Sie im Zweifelsfalle Ihren Zahnarzt und/oder nutzen einen Befundbericht.
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Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt bei jedem Vorsorgetermin über seine genaue Einschätzung Ihrer aktuellen Zahnsituation, fragen Sie auch nach kleinen, sich andeutenden Reparaturen.
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Lassen Sie eventuell anstehende Behandlungen vor Abschluss Ihrer Zahnzusatzversicherung durchführen. Die neuen Versorgungen sind dann auch gleich mit versichert.
Einfach aufgebaute Informationen zu den besten getesteten Zahnzusatzversicherungen zum Download, einen einfachen Vergleichsrechner und die Möglichkeit Angebote, Anträge und Beratung anzufordern, finden Sie hier.
Ich wünsche Ihnen viel Freude, alles Gute und eine schöne Zeit bis zum nächsten Artikel
Herzlichst
Peter
