CSS.flexi – Preiserhöhung um 35% im Baustein ZB und 46% im Baustein ZE top!

 

Zum 01.03.2013 werden die Beiträge der vom Gesamtleistungsumfang stärksten Zahnzusatzversicherung CSS.flexi ZE top+ZB kräftig erhöht. Eine 40-jährige Frau zahlt dann ca. 9 Euro, ein 40-jähriger Mann ca. 11 Euro monatlich mehr. Bei Kindern fällt die CSS-Preiserhöhung mit ca. 1 Euro monatlich betragsmäßig moderat aus.

 

CSS musste den CSS.flexi ZE top+ZB in den letzten Jahren mehrfach anpassen. Die “rationalen” Ursachen liegen in den hohen Erstattungssätzen für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Für Implantate werden je nach Bonusheft 80-90% abzüglich Kassenleistungen erstattet – und das ohne Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren. Hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung (wenn die Krankenkasse ablehnt) zu 100% – und das ohne Wartezeiten. Die professionelle Zahnreinigung zu 100% – und das so oft, wie medizinisch notwendig, in der Regel 1-2 mal pro Jahr. Letzteres bieten außer CSS nur noch zwei Gesellschaften am deutschen Markt.

Die “emotionalen” Ursachen der CSS-Preiserhöhung, wenn man sie “emotional” nennen kann, haben etwas mit Gier zu tun ;-) . Ein Unternehmen, dass mit super günstigen Einstiegspreisen und top Leistungen viele Kunden gewinnen möchte. Zahnärzte, die mit Wissen um das Vorhandensein einer Zahnzusatzversicherung bei Ihren Patienten Traumrechnungen stets bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung (GOZ) ausstellen. Vermittler, die nicht in Zahnzusatzversicherung spezialisiert sind, und mit Blick auf den Abschluss die Zahngesundheit ihrer Kunden nicht genügend hinterfragen. Und Kunden, die eine Zahnzusatzversicherung möglichst ohne Wartezeiten und Leistungsstaffeln suchen, um sich gleich in den ersten Jahren das Schönheit und Erfolg verheißende Strahlemanngebiss zu verschaffen. Zuviel Sarkasmus? Nun ja, ein Körnchen Wahrheit ist schon dran, an jedem dieser Punkte.

Was tue ich nun als Kunde der CSS Versicherung AG mit meinem  CSS.flexi ZE top+ZB? Wichtige Entscheidungshilfen findest Du hier. Wenn Du kündigen möchtest, steht Dir ein Sonderkündigungrecht zu. Bis zum 01.03.2013 kannst Du es nutzen (innerhalb 1 Monat nach dem Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung). Ein Schreiben mit dem Hinweis auf dieses Recht, möglichst mit eingeschriebenem Brief und Datum des Poststempels bis spätestens 28.02.2013, reicht aus.   10 Euro monatlich mehr  sind ein “kräftiger Schluck aus der Pulle”, aber der  CSS.flexi ZE top+ZB ist trotz Preiserhöhung nach wie vor die Benchmark der Zahnzusatzversicherungen. Die Nachfolger CSS.privat ambulant “zahnersatz premium” oder “zahnersatz spezial” reichen im Detail nicht ganz an den alten CSS.flexi Zahnersatz top  heran. Einen sehr guten Vergleichsrechner für Premiumtarife der Zahnzusatzversicherung findest Du hier.

Wechsele den Tarif nicht, wenn Du Dich gerade in einer Zahnbehandlung befindest oder in Kürze eine solche ansteht. Hast Du während der Vertragslaufzeit eine Aufbissschiene verschrieben bekommen oder bist an Parodontitis erkrankt, erkundige Dich vorab, wie der potenzielle neue Versicherer dies wertet (Leistungsausschluss, Antragsablehnung). Nutzt Du die professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich und kostet die Sitzung jeweils über 80 Euro, kann sich Dein CSS.flexi ZE top+ZB allein deshalb weiterhin lohnen. Möchtest Du innerhalb des Hauses CSS in die neuen Tarife wechseln, tue dies nur, sofern in den letzten 12 Monaten keiner Deiner Zähne mit einer Füllung/Wurzelfüllung versorgt wurde. Denn diese Zähne sind bedingungsgemäß in den nächsten 3 Jahren ohne Versicherungsschutz für Zahnersatz. Top Beratung im Zusammenhang mit der CSS-Preiserhöhung, einen schönen Vergleich mit AnnahmeCheck , den Schutzbrief zur Zahnzusatzversicherung und sogar eine kleine Werbeprämie  bei Abschluss einer neuen Zahnpolice findest Du hier. Den Stein der Weisen – top Leistungen und Dumpingpreise – hat in der Zahnzusatzversicherung noch niemand lange behalten. Höchstens für eins, zwei Jahre ;-) .

Herzlichst

Peter

Zahnzusatzversicherung abschließen – und dann werden alle Implantate erstattet?

Implantate sind eine moderne, ästhetische, sehr komfortable Form des Zahnersatzes, die im Fall des Falles echte Lebensqualität bedeutet. Hochwertige Lösungen haben natürlich ihren Preis und werden im Rahmen der GKV-Regelversorgung für Zahnersatz nur befundbezogen bezuschusst. In Zahlen sind das ca. 400 Euro Zuschuss bei ca. 2.500 Euro Gesamtkosten für ein Implantat mit Suprakonstruktion (Krone auf dem Implantat). Um den Eigenanteil möglichst gering zu halten und die Haushaltskasse zu schonen, macht eine Zahnzusatzversicherung wirklich Sinn. Immer wieder verbindet sich damit die Frage: Werden denn von einer sehr guten Zahnzusatzversicherung auch alle Implantate übernommen? 

Drei Punkte sind zu beachten: 

Erstens: Wähle eine Zahnzusatzversicherung, die die Anzahl und den Erstattungsbetrag pro Implantat NICHT begrenzt. Darüber hinaus sollte der Erstattungssatz für Implantate bei mindestens 80% vom Rechnungsbetrag abzüglich Kassenanteil liegen. 

Zweitens: Entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit. Die Beurteilungsformel für den Begriff der medizinischen Notwendigkeit lautet nach  höchstrichterlicher Rechtsprechung: „Eine Behandlungsmaßnahme ist medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen“. 

Drittens: Renommierte Versicherer orientieren sich bei der Leistungserstattung für Implantate an den wissenschaftlich begründeten Empfehlungen der Konsensuskonferenz für Implantologie. Die Konsensuskonferenz ist eine Kooperation mehrerer zahnmedizinischer Berufsverbände, wissenschaftlicher Fachgesellschaften und Verbände. Sie versteht sich als neutraler Platz der wissenschaftlichen Meinungsbildung zum Zweck der Umsetzung des Tätigkeitsschwerpunktes Implantologie. Den Fachleuten geht es um Qualitätssicherung durch eine einheitliche Definition medizinischer Maßstäbe und übereinstimmende Festlegung von Fortbildungsinhalten auf diesem speziellen Gebiet der Zahnheilkunde. 

Die Konsensuskonferenz hat Indikationsklassen für die Implantatversorgung beschrieben und eine Präambel aufgenommen: „Die optimale Therapie des Zahnverlustes ist der Ersatz jedes einzelnen Zahnes durch ein Implantat. Dabei ist der 8. Zahn eines Quadranten in der Regel nicht zu ersetzen und die Notwendigkeit des Ersatzes des 7. Zahnes individuell kritisch zu würdigen. Da dieses Optimum aus verschiedensten Gründen (insbesondere anatomische, wirtschaftliche) nicht immer erreicht werden kann, sind die nachfolgenden Regelfallversorgungen aufgestellt.“ Diese sind auf der Homepage der Konferenz nachzulesen. Hier das Beispiel Frontzähne (Indikationsklasse I a): „Wenn bis zu vier Zähne der OK-Front fehlen, die Nachbarzähne klinisch intakt sind: 1 Implantat je fehlendem Zahn. Wenn bis zu vier Zähne der UK-Front fehlen, die Nachbarzähne klinisch intakt sind: 2 Implantate sollen die fehlenden Zähne ersetzen.“ Und: „Die definitive Anzahl der Implantate richtet sich stets nach der jeweiligen Situation und Position der natürlichen Zähne, so dass die endgültige Entscheidung dem Behandler in Absprache mit seinem Patienten obliegt.“ 

Es gibt also medizinisch und auch wirtschaftlich begründete Regeln/Empfehlungen zur optimalen Versorgung der Patienten mit Implantaten. Im konkreten Fall eines Kunden bedeutete das eine Ablehnung seines Wunsches nach zwei Implantaten im Backenzahnbereich. Meine Empfehlung: Reiche, auch wenn Dein Tarif es bedingungsgemäß nicht vorschreibt, vor der Versorgung mit Implantaten stets einen Heil- und Kostenplan bei DeinemVersicherer ein.

Viel Freude bis zum nächsten Artikel wünscht

Peter

Neue Annahmerichtlinien in Tarifen der Zahnzusatzversicherung

Komme ich in diese Zahnzusatzversicherung hinein? Nimmt mich die Versicherung an? Hast Du den besten Zahntarif Deiner Wahl gefunden, stellen sich auch diese Fragen. Die Antworten darauf sind von Grundvoraussetzungen abhängig, die sich auch ändern können – wie aktuell geschehen.

Thema Schadenquote

Die Schadenquote in der Zahnzusatzversicherung ist vereinfacht ausgedrückt, das Verhältnis zwischen den für Zahnarztrechnungen ausgegebenen Euros zu den eingenommenen Versicherungsbeiträgen innerhalb eines Jahres. Dieses Verhältnis muss so gesund sein, dass das Versicherungsunternehmen auch alle Rechnungen bezahlen kann und noch ein Gewinn für neue Investitionen übrig bleibt. Ist das nicht der Fall, oder steuert das Unternehmen auf eine solche Situation zu, muss es reagieren. Idee Nr. 1: Man könnte den “schadenhäufigen” Kunden einfach kündigen. Die besten Zahnzusatzversicherungen wie z.B Barmenia ZG Plus, ARAG Z100, CSS flexi ZE top + ZB, verzichten aber auf ihr ordentliches Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren – und das ist auch gut so. Idee Nr. 2: Man nimmt nicht mehr jedes “Risiko” an und korrigiert die Risikoprüfung bei der Annahme oder Ablehnung von Anträgen auf Zahnzusatzversicherung. Zwei Ablehnungen  von  Kunden mit ziemlich unterschiedlicher Situation, die sich jedoch in einem winzigen Detail des Arztberichtes gleichen, liegen gerade vor mir. Vor dem 01.07.2010 wären beide mit einem Leistungsausschluss auf die Vorerkrankung versichert worden.

Steuerventil Risikoprüfung

Es ist einerseits der bessere Weg für den Kunden, die Risikoprüfung zu verschärfen, als eine Kündigung wegen zu häufiger oder zu hoher Zahnarztrechnungen zu bekommen. Andererseits aber ein deutlicher Nachteil, wenn man direkt bei einer sehr guten Gesellschaft abschließen möchte und als Laie die “Meßlatte” nicht kennt. Mein Tipp: Wende Dich an einen auf Zahnzusatzversicherungen spezialisierten Makler Deines Vertrauens. Er/Sie kann im individuellen Gespräch Deine Prioritäten erfragen und gemeinsam mit Dir die Gesundheitsfragen besprechen. Das telefonische Beratungsgespräch wird auch beim Abschluss über das Internet an dieser Stelle sehr wichtig.

Wichtig: Offenheit

Diese Informationen werden nicht an einen Versicherer weiter gegeben, sondern dienen als Basis zur Auswahl der am besten zu Deinen Wünschen UND zu Deiner Zahngesundheit passenden Zahnversicherung. Da es um eine Entscheidung geht, die im Leistungsfall viele Euro Erstattung von Zahnarztrechnungen sichern soll, ist Offenheit zur Findung der richtigen Lösung wichtig. Das kann manchmal ein anderer Tarif sein, als Du Dir in aufwändiger Recherche selbst heraus gepickt hast. Um die Empfehlung zahnmedizinisch abzusichern (meine Kollegen mögen mir verzeihen), kann von Fall zu Fall auch ein zahnärztlicher Befundbericht sinnvoll sein. Schließlich sind es Deine Zähne – und Dein Portemonaie.

Meine Tipps:

  1. Lege Deine individuellen Prioritäten fest. Frage Dich: Was ist mir für meine Zahnzusatzversicherung wichtig? Was sollte möglichst mit versichert sein? Worauf lege ich in puncto Zahnbehandlung / Zahnersatz Wert?
  2. Frage Deinen Zahnarzt nach seiner Einschätzung Deiner Zahngesundheit und lass eventuell anstehende Behandlungen/Reparaturen VOR Abschluss Deiner Zahnzusatzversicherung erledigen. Nimm regelmäßig an seinen Vorsorgeprogrammen (professionelle Zahnreinigung) teil.
  3. Informiere Dich in den gängigen Tests (z.B Stiftung Warentest, Finanztest Heft 05/2010) vorab, um eine erste Orientierung im “Tarifdschungel” zu haben. Wähle nicht den billigsten, sondern möglichst einen umfassenden Tarif. 60 Euro Beitragsersparnis im Jahr wägen nicht den Frust eines um 1000 Euro höheren Eigenanteils im Leistungsfall auf.
  4. Schaue im Internet nach, wer sich möglichst im Bereich Zahnzusatzversicherung spezialisiert hat. Ein Spezialist schaut auch hinter die Kulissen von Produkttests, weil er  für die Qualität seiner Arbeit gerade stehen muss. Wichtig ist, dass er mehrere Anbieter im Portfolio hat, um ggf. auf Alternativen ausweichen zu können.
  5. Nutze die Möglichkeit der telefonischen Beratung. Es gibt gute Dienstleister, die gebührenfreie Rufnummern haben, unter welchen man wirklich mit Kundenberatern anstatt mit einem Call-Center verbunden ist. Das ist besonders in Bezug auf die Annahmerichtlinien / Risikoprüfung der Versicherer wichtig.

So legst Du ein gutes Fundament für Deine Zahnzusatzversicherung, die Dir Zahngesundheit, Zahnschönheit und auch ein in diesem Bereich schönes Lebensgefühl :-) sichern hilft.

Zahnzusatzversicherung: Gesundheitsfragen korrekt beantwortet?

Kündigung? Anfechtung? Rücktritt vom Vertrag? Genauso wichtig wie die Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung bei CSS, Barmenia, ARAG , Württembergischer oder anderer guter Versicherer, ist die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag und gegebenenfalls die Rücksprache mit Ihrem Zahnarzt. Am Beispiel der CSS habe ich bereits einen Artikel hierzu veröffentlicht und vorsichtig darauf aufmerksam gemacht, das Thema wirklich ernst zu nehmen.

Vor mir liegen gerade 4 Schreiben von Versicherern mit folgenden Betreffzeilen:

  • Anfechtung des Versicherungvertrages
  • Anzeigepflichtverletzung, Rücktritt vom Vertrag
  • Anfechtung des Versicherungvertrages wegen arglistiger Täuschung
  • Anzeigepflichtverletzung, rückwirkende Vertragsanpassung mit Leistungsausschluss

Wie kommt es zu solchen Schreiben vom Versicherer?

Nach Ablauf der Wartezeiten und eventueller Leistungsbegrenzungen  der Zahnzusatzversicherung, wird der erste Termin als “Privatpatient beim Zahnarzt” wahrgenommen. Die erste, über die normale Prophylaxe hinaus gehende Rechnung, bei z. B. CSS oder ARAG eingereicht. Meist geht es um den Austausch mehrerer Füllungen, den Ersatz von Kunsstofffüllungen durch Inlays oder den Ersatz älterer Kronen/Brücken durch neue. Nach meinen Erfahrungen werden die Zahnarztrechnungen, die die eingezahlten Beiträge übersteigen, von den Versicheren in den ersten beiden Versicherungsjahren hinsichtlich ihrer Berechtigung genauer geprüft. Berechtigung bedeutet hier, dass durch Arztbericht peprüft wird, ob die Angaben im seinerzeit gestellten Antrag auch wirklich mit der Zahnsituation zum Zeitpunkt der Antragstellung übereinstimmen. Es ist kein Problem für den Versicherer, bei Zahnarztwechsel  die Vorbehandler der letzten Jahre anzufragen. In seltenen Fällen kommt es auch vor, dass unmittelbar nach einem Zahnarztwechsel der “neue” Zahnarzt entgegen der Einschätzung des “alten” Kollegen plötzlich akuten Handlungsbedarf sieht. Genaues Nachfragen lohnt sich auch beim Zahnarztbesuch.

Die Zahnzusatzversicherung soll für hochwertige Zahnmedizin auch leistenLogisch, man schließt eine sehr gute Zahnzusatzversicherung ab, weil man im Leben einfach mit Zahnersatz/Zahnbehandlung rechnen muss. Man hat die Police, damit sie im Fall des Falles ordentlich leistet und einem die Kosten abnimmt. Ordentliche Leistungen brauchen ein gutes Fundament. Ein gutes Fundament wird durch die Auswahl eines Testsiegertarifes und der genauen, korrekten Beantwortung der Gesundheitsfragen gelegt. Sie müssen alles (und nur das), was gefragt wird, wahrheitsgemäß beantworten. Die Gesundheitsfragen können Sie sich hier in den Anträgen der ARAG, Barmenia, CSS oder Württembergischen ansehen. Entgegen aller gut gemeinten Tipps (Kollegen mögen mir verzeihen), rate ich sogar besonders bei CSS, wenn Sie sich Ihrer Zahnsituation nicht ganz sicher sind, zu einem zahnärztlichen Befundbericht. Das ist für den Vertragsabschluss echt unbequem, aber langfristig die beste Lösung. Erstens bekommen Sie zahnmedizinisch fundierte Auskünfte zum Zustand Ihrer Zähne und können gegebenenfalls festgestellte Schäden vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung noch reparieren lassen. Zweitens kann Ihnen Ihr Berater, wenn er in Zahnzusatzversicherungen spezialisiert ist und eine Risikovorabprüfung vornimmt, genau den Tarif/die Gesellschaft empfehlen, der/die auch zu Ihrer individuellen Zahnsituation passt.

Ist dann nicht ein Tarif ohne Gesundheitsfragen besser?

Möchte man meinen. Bei Zahnversicherungen mit Gesundheitsfragen wird die Zahngesundheit im Zuge des Vertragsabschlusses geprüft. Und bei Zahnversicherungen ohne Gesundheitsfragen? Im Leistungsfall. Denn alle VOR Vertragsabschluss notwendigen, beabsichtigten und angeratenen Behandlungen sind bedingungsgemäß ausgeschlossen – und was “VOR” war, wird gegebenenfalls im Leistungsfall geprüft. Der Abschluss ist für alle Beteiligten wesentlich einfacher und bequemer. Stimmt. Keine Fragen, keine Berichte, keine Bürokratie. Nur: Die Beiträge zahlen Sie – im Zweifelsfall umsonst. Der Abschluss eines Tarifs ohne Gesundheitsfragen kann trotzdem Sinn machen, wenn Sie sich derzeit in einer länger andauerenden Zahnbehandlung befinden, oder eine solche angeraten ist, und sie die nicht betroffenen Zahnregionen dennoch bereits versichern möchten.

Fazit

  • Bitte beantworten sie die Gesundheitsfragen im Antrag nach bestem Wissen und Gewissen.
  • Drücken Sie kein Auge zu (…auch kein Hühnerauge).
  • Fragen Sie im Zweifelsfalle Ihren Zahnarzt und/oder nutzen einen Befundbericht.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt bei jedem Vorsorgetermin über seine genaue Einschätzung Ihrer aktuellen Zahnsituation, fragen Sie auch nach kleinen, sich andeutenden Reparaturen.
  • Lassen Sie eventuell anstehende Behandlungen vor Abschluss Ihrer Zahnzusatzversicherung durchführen. Die neuen Versorgungen sind dann auch gleich mit versichert.

Einfach aufgebaute Informationen zu den besten getesteten Zahnzusatzversicherungen zum Download, einen einfachen Vergleichsrechner und die Möglichkeit Angebote, Anträge und Beratung anzufordern, finden Sie hier.

Ich wünsche Ihnen viel Freude, alles Gute und eine schöne Zeit bis zum nächsten Artikel

Herzlichst

Peter

CSS, Barmenia, ARAG-Zahnzusatzversicherung: Tipp zur Abrechnung professioneller Zahnreinigung

Die Zahnzusatzversicherungen der CSS, Barmenia, ARAG und Württembergischen leisten auch für professionelle ZahnreinigungDie empfehlenswertesten Zahnzusatzversicherungen erstatten neben Leistungen für Brücken, Kronen, Implantate, Inlays und hochwertige Kompositfüllungen auch die Rechnungen für professionelle Zahnreinigung. Diese Prophylaxe trägt wesentlich zum Zahnerhalt, zur Früherkennung eventueller Schäden und somit zur Vermeidung von Zahnersatz bei. Die top Tarife Barmenia ZGPlus, CSS flexi ZE top + ZB, ARAG Z100 und Württembergische ZG70+BZG20+ZB sehen hierfür Erstattungsätze von 85% (Barmenia) bis zu 100% (ARAG, CSS, Württembergische) vor.

Medizinische Notwendigkeit ist Voraussetzung für Erstattung

Wichtig ist, dass Ihr Zahnarzt die professionelle Zahnreinigung in Ihrem Fall aus zahnmedizinischer Sicht für notwendig hält (medizinische Notwendigkeit). § 1 Absatz 2 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): “Vergütungen darf der Zahnarzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst für eine zahnmedizinisch notwendige zahnärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.” Pauschal gesagt, wird die Prophylaxe bei normaler Zahngesundheit 1 – 2 mal jährlich als medizinisch notwendig anerkannt.

“Verlangensleistung” wird von der Zahnzusatzversicherung nicht erstattet

Wenn die Prophylaxe nur auf Ihr Verlangen hin geschieht (Verlangensleistung) und aus medizinischer Sicht nicht sein müsste, erfolgt keine Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung. § 21 Absatz 3 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): “Auf Verlangen des Zahlungspflichtigen können Leistungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2, die weder im Gebührenverzeichnis noch im Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte enthalten sind, und ihre Vergütung abweichend von dieser Verordnung in einem Heil- und Kostenplan schriftlich vereinbart werden. Der Heil- und Kostenplan muss vor Erbringung der Leistung erstellt werden; er muss die einzelnen Leistungen und Vergütungen sowie die Feststellung enthalten, dass es sich um Leistungen auf Verlangen handelt und eine Erstattung möglicherweise nicht gewährleistet ist.” Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt darüber, er wird Ihnen die richtige Empfehlung aussprechen. Die passende Zahnzusatzversicherung können Sie gern hier anschauen und aus den 5 besten Tarifen auswählen.

 

Viel Freude mit Ihrer Zahnzusatzversicherung wünscht

Peter

Wann bezahlt die Krankenkasse eine Wurzelbehandlung?

Wenn das Zahnmark entzündet oder bereits zerfallen ist, bleibt die Wurzelbehandlung oft als einzige Alternative zum Ziehen eines Zahnes. Dabei wird das entzündete oder zerfallene Gewebe bis in die Wurzelspitzen in einem aufwändigen Verfahren entfernt, der Wurzelkanal gereinigt (desinfiziert) und mit einer Füllung verschlossen. Die Erfolgsaussichten einer Wurzelbehandlung sind nicht immer genau abschätzbar. Sie hängen wesentlich von der Beschaffenheit der Zahnwurzel und dem Grad der entstandenen Vorschädigung ab.

Drei Voraussetzungen für eine Kassenleistung bei Wurzelbehandlung

Es gibt für die Erstattung von Behandlungen der hinteren Backenzähne bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Die Krankenkasse verlangt die Erfüllung mindestens einer der genannten Bedingungen:

  1. Durch die Wurzelbehandlung (WZB) kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden, oder
  2. Durch die WZB wird eine einseitige Verkürzung der Zahnreihe nach hinten verhindert, oder
  3. Der betroffene Backenzahn steht in einer vollständigen Reihe ohne Lücke.

Außerdem lehnt die gesetzliche Krankenkasse Therapieversuche, deren Erfolgsaussichten unklar sind, ebenfalls ab.

Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt, wenn die Kasse nicht leistet

Ist nicht mindestens eine der 3 obigen Voraussetzungen erfüllt, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Wurzelbehandlung im Backenzahnbereich in der Regel nicht, auch wenn Sie die Erhaltung des Zahnes wünschen und Ihr Zahnarzt gute Erfolgsaussichten sieht. Besprechen Sie das im Detail mit Ihrem Zahnarzt, denn in diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die Behandlung als Privatleistung vornehmen zu lassen. Diese können Sie aus eigener Tasche bezahlen oder bei einer sehr guten Zahnzuzsatzversicherung einreichen, wenn Sie  rechtzeitig vor Auftreten der Situation eine solche abgeschlossen haben. Übrigens: Am Beispiel der Wurzelbehandlung wird sehr deutlich, dass es sich lohnt, bei der Auswahl der geeigneten Zahnversicherung genauer hinzuschauen. Nicht alle in FINANZTEST mit “Sehr gut” bewerteten Tarife beinhalten diese wichtige Leistung.

Zahnzusatzversicherungen die Wurzelbehandlungen erstatten, wenn die Kasse nicht leistet

Hier finden Sie eine Tabelle, die die besten Zahnzusatzversicherungen (Stiftung Warentest FINANZTEST 05/2010) übersichtlich darstellt und auch hinsichtlich der Leistungen für Wurzelbehandlungen prüft. 
 bedeutet: Tarif leistet für Wurzelbehandlung, wenn die Kasse nicht leistet. 
 bedeutet: Tarif leistet ebenfalls nicht, wenn die Kasse nicht leistet.

Nach meinen Erfahrungen macht sich dieser kleine Unterschied bei der Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung gut bezahlt. Zahnerhalt sollte stets vor Zahnersatz gehen. Unter anderem ARAG mit dem Tarif  Z100 oder die Barmenia mit dem Tarif ZGPlus, leisten auch an dieser Stelle sehr gut und sind zu empfehlen.

Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen für Kinder

Schöne Zähne für Ihr Kind
Die Stiftung Warentest veröffentlichte in Finanztest Ausgabe 01/2009 einen Test von Zahnzusatzversicherungen, die kieferorthopädische Leistungen für Kinder beinhalten. Seither ist einige Zeit vergangen, und zahlreiche neue Tarife sind auf dem Markt. Geblieben sind die Tatsachen, dass eine kieferorthopädische Behandlung leicht 2000 bis 4000 Euro kosten kann. Und auch, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei schweren Zahnschiefstellungen für Kinder und Jugendliche leisten. Maßgebend sind dabei die so genannten Kieferindikationsgruppen (KIG), die in 5 Stufen den Schweregrad einer Diagnose widerspiegeln.

Was bedeuten die  5 Kieferindikationsgruppen (KIG) kurz erklärt?
KIG 1
= Leichte Zahnfehlstellung. Keine medizinische Notwendigkeit der Korrektur. Keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). KIG 2= leichte Zahnfehlstellung. Korrektur ist medizinisch notwendig. Keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Hier greift die private Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für Kieferorthopädie. KIG 3= stark ausgeprägte Zahn- und oder Kieferfehlsstellung. Korrektur ist medizinisch notwendig. Die GKV leistet ab hier.  KIG 4= stark ausgeprägte Zahn-/Kieferfehlstellung, Korrektur medizinisch notwendig und dringend erforderlich. GKV leistet. KIG 5= sehr stark ausgeprägte Zahn-/Kieferfehlstellung, Korrektur medizinisch notwendig und dringend erforderlich. GKV leistet. In den KIG 3-5 leisten ausgewählte Zahnzusatzversicherungen einen Teil eventuell auftretender Mehrkosten (Mehrkostenvereinbarung mit Ihrem Kieferorthopäden) für bessere Qualität und höheren Behandlungsaufwand.

Was leistet meine gesetzliche Krankenkasse für kieferorthopädische Behandlung genau?
Leistet Ihre gesetzliche Krankenkasse für die kieferorthopädische Behandlung (KFO), bekommen sie zunächst nur 80 Prozent der Rechnungbetrages erstattet. Die verbleibenden 20 Prozent zahlen Sie selbst an Ihren Zahnarzt. Familien, die mehrere Kinder gleichzeitig in KFO-Behandlung haben, zahlen nur 10 Prozent pro Kind. In beiden Fällen erhält man das Geld erst auf Antrag von der Krankenkasse zurück, wenn man die schriftliche Bestätigung des Zahnarztes vorlegt, dass die Behandlung erfolgreich beendet ist. Wichtig zu wissen ist, dass die gesetzliche Krankenkasse (wie oben beschrieben) Leistungen nur in den KIG 3 bis 5 übernimmt. Das sind schwere Schiefstellungen, die das Kauen, Atmen oder Sprechen behindern. In den KIG 1 und 2 erfolgt keine Leistung. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Behandlung vor dem 18 Lebensjahr begonnen haben muss.

Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen für Kinder bis wann abschließen?
Die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung wird meist im Alter von 8 bis 10 Jahren festgestellt. Wenn Sie sich für den Abschluss einer solchen Police entschieden haben, sollte das vorher, also zwischen dem 5. bis 7. Lebensjahr des Kindes erledigt sein. Ist die Diagnose einmal gestellt, lohnt der Abschluss für den Bereich Kieferorthopädie nicht mehr, da vor Vertragsabschluss angeratene, notwendige und beabsichtigte Behandlungen nicht mehr versicherbar sind. Auch nicht gegen Zuschlag. Rechtzeitig handeln ist hier besonders wichtig. Die Zahnversicherungen mit Kieferorthopädie für Kids übernehmen 80 bis 90% Leistungen in der KIG 2 und einen Teil der Mehrkosten für bessere Qualität und aufwändigere Behandlungsformen in den KIG 3-5. Wir haben von den möglichen Zahnzusatztarifen die, mit den höchsten Erstattungssätzen ausgewählt. Der Erstattungssatz sollte dabei mindestens 80% betragen.

Welche Zahnzusatzversicherungen sind für Kinder empfehlenswert?
Die Tarifauswahl ist in diesem Bereich recht überschaubar. Signal Iduna, Münchener Verein, CSS, ARAG, UKV und Universa bieten diesen Schutz für die Kinder an. Wichtig ist, rechtzeitig zu starten. Welche Tarife die empfehlenswertesten sind,  können Sie hier lesen.

Zahnzusatzversicherung – Neuer FINANZTEST der Stiftung Warentest 05/2010

16 Tarife von 9 Gesellschaften bekamen “SEHR GUT” im aktuellen Test! Wenn Sie einen hohen Wert auf Zahngesundheit und Zahnschönheit legen, benötigen Sie eine besonders leistungsstarke Zahnzusatzversicherung. Die CSS Versicherung AG bekam ihr top Leistungsniveau erneut mit einem ”SEHR GUT” bestätigt. Stiftung Warentest belohnte Barmenia, Central, Ergo Direkt, HanseMerkur, Münchener Verein, Neckermann, SDK und Universa ebenfalls mit dem Testurteil “SEHR GUT” für ausgewählte Tarife.  

Sitftung Warentest testete Tarife mit und ohne Alterungsrückstellungen  

Getestet wurden 110 Tarife. 65 Zahntarife kalkuliert nach Art der Lebensversicherung, 45 nach Art der Schadenversicherung. Nach “Art der Lebensversicherung” bedeutet mit Alterungsrückstellungen, nach Art der Schadenversicherung ohne. Bei letzteren werden die Beiträge in Stufen planmäßig dem Alter angepasst (zum Beispiel CSS, Barmenia, Ergo Direkt). Keine Sorge, die Versicherer mit Testurteil “SEHR GUT” verzichten bedingungsgemäß auf das ihnen zustehende “ordentliche Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren”. Die Kalkulation ohne Alterungsrückstellungen setzt sich auch deshalb in der Zahnzusatzversicherung zunehmend als sinnvolles Modell durch.
 

Stiftung Warentest setzte Schwerpunkt bei Zahnersatz 

Durch die Versorgung mit Brücken, Kronen, Inlays und Implantaten, kann es beim Zahnarzt besonders teuer werden. Deshalb wurde im Test der Zahnzusatzversicherungen hier der Schwerpunkt gesetzt. Die Tarife mit Testurteil “SEHR GUT” leisten alle ab 85% vom Rechnungsbetrag aufwärts (z.B. Barmenia ZGPlus). Weitere Leistungen, wie professionelle Zahnreinigung, Leistungen für Kieferorthopädie, Parodontose- und Wurzelbehandlungen sowie chirurgische Leistungen, wurden nur mit Buchstaben unter “weitere Tarifleistungen” in der Testtabelle aufgeführt. Nach meinen Erfahrungen, wirkt sich ein Testsiegertarif mit professioneller Zahnreinigung bereits mittelfristig positiv auf die Zahngesundheit aus – weil ich die Leistung dann auch einfach regelmäßig nutze. Es ist besser, eine sehr gute Zahnzusatzversicherung zahlt die komplizierte Wurzelbehandlung im Backenzahnbereich, die die Krankenkasse ablehnt, anstatt diesen Zahn gleich zu ersetzen! Und Kunststofffüllungen schauen einfach besser aus. Klar ist: Schöner ist natürlich teurer. Der CSS flexi ZE Top + ZB (auch manchmal als CSS-Zahnarztplus benannt) beinhaltet alle diese Leistungen, bietet das breiteste Leistungsspektrum aller Zahnversicherungen – hat allerdings ein umfangreiches Antragsprocedere. Wer es sehr gut und unkompliziert mag, freut sich über Barmenia ZGPlus.

Frage: Welche Zahnzusatzversicherung ist nach dem aktuellen FINANZTEST nun die richtige für mich?
Antwort:
1. Es kommt zuerst auf Ihre Prioritäten UND Ihre gegenwärtige Zahnsituation (Zahngesundheit) an.
2. Wir betrachten überwiegend die Zahnzusatzversicherungen mit dem Testurteil “SEHR GUT”. 
3. Wir geben den Tarifen mit hoher prozentualer Erstattung für Zahnnersatz UND Leistungen für Kunststofffüllungen, Parodontose-/Wurzelbehandlung sowie Prophylaxe MIT professioneller Zahnreinigung den Vorzug. Nach meinen Erfahrungen werden diese Leistungsbausteine besonders häufig gewünscht (…und helfen, Zahnersatz zu vermeiden). Wenn Zahnzusatzversicherung, dann richtig. Sind Tarife von zwei Gesellschaften identisch, wählen wir nur einen davon aus (z.B. Ergo Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE anstatt Neckermann ZAB+ZAE+ZBB+ZBE). Sind sich zwei Tarife sehr, sehr ähnlich, wählen wir den mit dem besseren Preis-/Leistungsverhältnis aus (z.B. CSS flexi ZE Top + ZB anstatt den auch sehr guten Universa dentPrivat). 

Im den nächsten Artikeln gehe ich in verständlicher Form auf die Tarife, Barmenia ZGPlus, Ergo Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE, HanseMerkur EZ+EZT+EZP und  auf den ARAG Z100 (mit Note 1,6) ein. Ein weiterer interessanter Top-Tarif, der Württembergische ZG70+BZG20+ZB, wird ebenfalls angesprochen. Es werden auch Links zu den Beitragsrechnern/Bedingungen/Anträgen geliefert. Bis zum nächsten Artikel wünsche ich Ihnen eine gute Zeit und viel Freude bei allem, was Sie tun.

CSS flexi Zahnzusatzversicherung: Erfahrungen mit den Anforderungen für den Abschluss?

“Ich möchte gern die CSS flexi Zahnzusatzversicherung abschließen. Welche Anforderungen werden dabei gestellt?” Diese Frage bewegt viele, an einer sehr guten Zahnzusatzversicherung interessierte Menschen. Deshalb fasse ich heute – ergänzend zum Artikel über den CSS Befundbericht – die wichtigsten Infos kurz zusammen:

1. Allgemeine Anforderungen:

  • Sie sind  in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert oder bekommen freie Heilfürsorge der Polizei/Feuerwehr oder Bundeswehr.
  • Sie haben insgesamt maximal 3 fehlende, nicht ersetzte Zähne (“echte” Lücken) und/oder durch herausnehmbaren Zahnersatz (Prothesen/Teilprothesen) ersetzte Zähne.
  • Sie haben keine weitere bestehende Zahnzusatzversicherung (Doppelversicherung von CSS nicht gewünscht).
  • Sie können die Beiträge über eine Kontoverbindung bei einer deutschen Bank abbuchen lassen.
  • Sie erfreuen sich derzeit einer sehr guten Zahngesundheit und betreiben regelmäßig Vorsorge.
  • Sie sind bis zu 70 Jahre jung.

2. Empfehlung:

Starten Sie in Ihren Vertrag möglichst dann, wenn alle eventuell notwendigen Zahnbehandlungen/-reparaturen bereits erfolgreich abgeschlossen sind. Vorteil: Die neu eingebrachten Versorgungen sind dann (außer herausnehmbarer Zahnersatz) gleich mit versichert. Bitte sprechen Sie über diesen Punkt mit Ihrem Berater/Versicherungsmakler. Dieser kann Ihnen nach seinen Erfahrungen entsprechende Empfehlungen für einen guten Start Ihrer CSS flexi ZE top + ZB Zahnzusatzversicherung geben. Im Falle nach Antragsstellung von CSS angeforderter Nachbearbeitungen und Rückfragen ist ein wenig Geduld erforderlich. Wer so viel Leistung anbietet, darf auch genauer nachfragen. Beratung, weitere Informationen, einen CSS Versicherungsantrag oder ein Angebot zu den Testsiegern der Zahnzusatzversicherung aus FINANZTEST können Sie hier kostenfrei anfordern.

CSS flexi ZE Top + ZB Leistungen für Verblendungen

Wenn es um sehr gute Zahnzusatzversicherungen geht, ist immer auch die Frage der Erstattung von Verblendungen im Seitenzahnbereich ein Thema. Verglichen wird hierbei meist, ob und bis zu welchem Zahn Verblendungen erstattet werden. So auch beim CSS flexi ZE Top + ZB, dem derzeit umfangreichsten Zahnzusatztarif am deutschen Markt.

Was sind Verblendungen?

Verblendungen sind, vereinfacht gesagt, kleine Schalen aus zahnfarbener Keramik, die als ästhetisch sehr ansprechende Lösung mittels spezieller Technik auf vorhandene Zähne oder Brücken und Kronen aufgeklebt werden. Verblendungen bewirken eine gleichbleibende Zahnfarbe und dauerhafte Stabilität des Zahnes oder Zahnersatzes. Der Einsatz von Keramik für Verblendungen ist in der Regel gewebefreundlicher als Kunststoff und Allergien kommen dabei wesentlich seltener vor.

Wie läuft es mit der Erstattung über die Zahnzusatzversicherung?

Die Hochleistungstarife wie z.B. ARAG Z100, Barmenia ZGPlus, Central.prodent und CSS flexi ZE Top + ZB, leisten alle für Verblendungen im Front- und sichtbaren Seitenzahnbereich. Erstattet wird im Rahmen der Leistungen für Zahnersatz, also je nach Tarif zwischen 80 und 90% vom Rechnungsbetrag.

Und wie sieht es speziell im nicht sichtbaren Seitenzahnbereich aus?

Das ist die entscheidende Frage, wenn Sie sich im Web über die Erstattung von Verblendungen über Zahnzusatzversicherungen informieren. Es ist auch auf sehr guten Versicherungs-Vergleichsseiten zu lesen, dass zum Beispiel beim CSS flexi und Central.prodent im Seitenzahnbereich bis zum “7er” (Backenzahn) und “8er” (Weisheitszahn) erstattet wird. Hier beißt sich die Katze leicht in den Schwanz, wenn man die Versicherungsbedingungen im Zusammenhang mit der aktuellen Rechtssprechung berücksichtigt. Leistungen werden natürlich  laut Bedingungen im tariflichen Umfang erbracht, wenn die “medizinische Notwendigkeit” gegeben ist. Nach Eigenrecherche hat das Amtsgericht Hannover in seinem Urteil vom 14.03.2008 (406 C 16903/07) festgestellt, dass Keramikverblendungen im Seitenzahnbereich an den Zähnen 7 und 8 NICHT medizinisch notwendig sind.

Welche konkreten Erfahrungen gibt es dabei mit CSS?

Im konkreten Fall einer Kundin, die mit dem Tarif CSS flexi ZE Top + ZB versichert ist, ging es um die Erstattung von Verblendungen an den “7er”-Zähnen (letzte Backenzähne vor den Weisheitszähnen). Auf meine Rückfrage bei CSS hin wurde mir mitgeteilt: “…Ausgenommen von dieser Zusage bleiben die Kosten für Verblendungen im nicht sichtbaren hinteren Zahnbereich, da es sich hierbei nicht um medizinisch notwendige Heilbehandlungen handelt (vgl. § 1 Abs. 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen). Wir sind jedoch gerne bereit, unter Vorlage einer nachvollziehbaren und überprüfbaren Begründung durch Ihren Zahnarzt, den Leistungsanspruch erneut zu prüfen…”. Und es wurde erstattet. Lob an CSS. Es bleibt nach meinen Erfahrungen festzuhalten, dass es sich bei der Erstattung von Verblendungen im nicht sichtbaren Seitenzahnbereich aufgrund der fehlenden medizinischen Notwendigkeit (siehe Gerichtsurteil) stets um Einzelfallentscheidungen handelt.