Zum 01.03.2013 werden die Beiträge der vom Gesamtleistungsumfang stärksten Zahnzusatzversicherung CSS.flexi ZE top+ZB kräftig erhöht. Eine 40-jährige Frau zahlt dann ca. 9 Euro, ein 40-jähriger Mann ca. 11 Euro monatlich mehr. Bei Kindern fällt die CSS-Preiserhöhung mit ca. 1 Euro monatlich betragsmäßig moderat aus.
CSS musste den CSS.flexi ZE top+ZB in den letzten Jahren mehrfach anpassen. Die “rationalen” Ursachen liegen in den hohen Erstattungssätzen für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Für Implantate werden je nach Bonusheft 80-90% abzüglich Kassenleistungen erstattet – und das ohne Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren. Hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung (wenn die Krankenkasse ablehnt) zu 100% – und das ohne Wartezeiten. Die professionelle Zahnreinigung zu 100% – und das so oft, wie medizinisch notwendig, in der Regel 1-2 mal pro Jahr. Letzteres bieten außer CSS nur noch zwei Gesellschaften am deutschen Markt.
Die “emotionalen” Ursachen der CSS-Preiserhöhung, wenn man sie “emotional” nennen kann, haben etwas mit Gier zu tun
. Ein Unternehmen, dass mit super günstigen Einstiegspreisen und top Leistungen viele Kunden gewinnen möchte. Zahnärzte, die mit Wissen um das Vorhandensein einer Zahnzusatzversicherung bei Ihren Patienten Traumrechnungen stets bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung (GOZ) ausstellen. Vermittler, die nicht in Zahnzusatzversicherung spezialisiert sind, und mit Blick auf den Abschluss die Zahngesundheit ihrer Kunden nicht genügend hinterfragen. Und Kunden, die eine Zahnzusatzversicherung möglichst ohne Wartezeiten und Leistungsstaffeln suchen, um sich gleich in den ersten Jahren das Schönheit und Erfolg verheißende Strahlemanngebiss zu verschaffen. Zuviel Sarkasmus? Nun ja, ein Körnchen Wahrheit ist schon dran, an jedem dieser Punkte.
Was tue ich nun als Kunde der CSS Versicherung AG mit meinem CSS.flexi ZE top+ZB? Wichtige Entscheidungshilfen findest Du hier. Wenn Du kündigen möchtest, steht Dir ein Sonderkündigungrecht zu. Bis zum 01.03.2013 kannst Du es nutzen (innerhalb 1 Monat nach dem Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung). Ein Schreiben mit dem Hinweis auf dieses Recht, möglichst mit eingeschriebenem Brief und Datum des Poststempels bis spätestens 28.02.2013, reicht aus. 10 Euro monatlich mehr sind ein “kräftiger Schluck aus der Pulle”, aber der CSS.flexi ZE top+ZB ist trotz Preiserhöhung nach wie vor die Benchmark der Zahnzusatzversicherungen. Die Nachfolger CSS.privat ambulant “zahnersatz premium” oder “zahnersatz spezial” reichen im Detail nicht ganz an den alten CSS.flexi Zahnersatz top heran. Einen sehr guten Vergleichsrechner für Premiumtarife der Zahnzusatzversicherung findest Du hier.
Wechsele den Tarif nicht, wenn Du Dich gerade in einer Zahnbehandlung befindest oder in Kürze eine solche ansteht. Hast Du während der Vertragslaufzeit eine Aufbissschiene verschrieben bekommen oder bist an Parodontitis erkrankt, erkundige Dich vorab, wie der potenzielle neue Versicherer dies wertet (Leistungsausschluss, Antragsablehnung). Nutzt Du die professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich und kostet die Sitzung jeweils über 80 Euro, kann sich Dein CSS.flexi ZE top+ZB allein deshalb weiterhin lohnen. Möchtest Du innerhalb des Hauses CSS in die neuen Tarife wechseln, tue dies nur, sofern in den letzten 12 Monaten keiner Deiner Zähne mit einer Füllung/Wurzelfüllung versorgt wurde. Denn diese Zähne sind bedingungsgemäß in den nächsten 3 Jahren ohne Versicherungsschutz für Zahnersatz. Top Beratung im Zusammenhang mit der CSS-Preiserhöhung, einen schönen Vergleich mit AnnahmeCheck , den Schutzbrief zur Zahnzusatzversicherung und sogar eine kleine Werbeprämie bei Abschluss einer neuen Zahnpolice findest Du hier. Den Stein der Weisen – top Leistungen und Dumpingpreise – hat in der Zahnzusatzversicherung noch niemand lange behalten. Höchstens für eins, zwei Jahre
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Herzlichst
Peter
Komme ich in diese Zahnzusatzversicherung hinein? Nimmt mich die Versicherung an? Hast Du den besten Zahntarif Deiner Wahl gefunden, stellen sich auch diese Fragen. Die Antworten darauf sind von Grundvoraussetzungen abhängig, die sich auch ändern können – wie aktuell geschehen.
Die Schadenquote in der Zahnzusatzversicherung ist vereinfacht ausgedrückt, das Verhältnis zwischen den für Zahnarztrechnungen ausgegebenen Euros zu den eingenommenen Versicherungsbeiträgen innerhalb eines Jahres. Dieses Verhältnis muss so gesund sein, dass das Versicherungsunternehmen auch alle Rechnungen bezahlen kann und noch ein Gewinn für neue Investitionen übrig bleibt. Ist das nicht der Fall, oder steuert das Unternehmen auf eine solche Situation zu, muss es reagieren. Idee Nr. 1: Man könnte den “schadenhäufigen” Kunden einfach kündigen. Die besten Zahnzusatzversicherungen wie z.B Barmenia ZG Plus, ARAG Z100, CSS flexi ZE top + ZB, verzichten aber auf ihr ordentliches Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren – und das ist auch gut so. Idee Nr. 2: Man nimmt nicht mehr jedes “Risiko” an und korrigiert die Risikoprüfung bei der Annahme oder Ablehnung von Anträgen auf Zahnzusatzversicherung. Zwei Ablehnungen von Kunden mit ziemlich unterschiedlicher Situation, die sich jedoch in einem winzigen Detail des Arztberichtes gleichen, liegen gerade vor mir. Vor dem 01.07.2010 wären beide mit einem Leistungsausschluss auf die Vorerkrankung versichert worden.
Es ist einerseits der bessere Weg für den Kunden, die Risikoprüfung zu verschärfen, als eine Kündigung wegen zu häufiger oder zu hoher Zahnarztrechnungen zu bekommen. Andererseits aber ein deutlicher Nachteil, wenn man direkt bei einer
Diese Informationen werden nicht an einen Versicherer weiter gegeben, sondern dienen als Basis zur Auswahl der am besten zu Deinen Wünschen UND zu Deiner Zahngesundheit passenden Zahnversicherung. Da es um eine Entscheidung geht, die im Leistungsfall viele Euro Erstattung von Zahnarztrechnungen sichern soll, ist Offenheit zur Findung der richtigen Lösung wichtig. Das kann manchmal ein anderer Tarif sein, als Du Dir in aufwändiger Recherche selbst heraus gepickt hast. Um die Empfehlung zahnmedizinisch abzusichern (meine Kollegen mögen mir verzeihen), kann von Fall zu Fall auch ein
Nach Ablauf der Wartezeiten und eventueller Leistungsbegrenzungen der Zahnzusatzversicherung, wird der erste Termin als “Privatpatient beim Zahnarzt” wahrgenommen. Die erste, über die normale Prophylaxe hinaus gehende Rechnung, bei z. B. CSS oder ARAG eingereicht. Meist geht es um den Austausch mehrerer Füllungen, den Ersatz von Kunsstofffüllungen durch Inlays oder den Ersatz älterer Kronen/Brücken durch neue. Nach meinen Erfahrungen werden die Zahnarztrechnungen, die die eingezahlten Beiträge übersteigen, von den Versicheren in den ersten beiden Versicherungsjahren hinsichtlich ihrer Berechtigung genauer geprüft. Berechtigung bedeutet hier, dass durch Arztbericht peprüft wird, ob die Angaben im seinerzeit gestellten Antrag auch wirklich mit der Zahnsituation zum Zeitpunkt der Antragstellung übereinstimmen. Es ist kein Problem für den Versicherer, bei Zahnarztwechsel die Vorbehandler der letzten Jahre anzufragen. In seltenen Fällen kommt es auch vor, dass unmittelbar nach einem Zahnarztwechsel der “neue” Zahnarzt entgegen der Einschätzung des “alten” Kollegen plötzlich akuten Handlungsbedarf sieht. Genaues Nachfragen lohnt sich auch beim Zahnarztbesuch.
Logisch, man schließt eine sehr gute Zahnzusatzversicherung ab, weil man im Leben einfach mit Zahnersatz/Zahnbehandlung rechnen muss. Man hat die Police, damit sie im Fall des Falles ordentlich leistet und einem die Kosten abnimmt. Ordentliche Leistungen brauchen ein gutes Fundament. Ein gutes Fundament wird durch die Auswahl eines Testsiegertarifes und der genauen, korrekten Beantwortung der Gesundheitsfragen gelegt. Sie müssen alles (und nur das), was gefragt wird, wahrheitsgemäß beantworten. Die Gesundheitsfragen können Sie sich hier in den Anträgen der
Möchte man meinen. Bei Zahnversicherungen mit Gesundheitsfragen wird die Zahngesundheit im Zuge des Vertragsabschlusses geprüft. Und bei Zahnversicherungen ohne Gesundheitsfragen? Im Leistungsfall. Denn alle VOR Vertragsabschluss notwendigen, beabsichtigten und angeratenen Behandlungen sind bedingungsgemäß ausgeschlossen – und was “VOR” war, wird gegebenenfalls im Leistungsfall geprüft. Der Abschluss ist für alle Beteiligten wesentlich einfacher und bequemer. Stimmt. Keine Fragen, keine Berichte, keine Bürokratie. Nur: Die Beiträge zahlen Sie – im Zweifelsfall umsonst. Der Abschluss eines Tarifs ohne Gesundheitsfragen kann trotzdem Sinn machen, wenn Sie sich derzeit in einer länger andauerenden Zahnbehandlung befinden, oder eine solche angeraten ist, und sie die nicht betroffenen Zahnregionen dennoch bereits versichern möchten.
Die empfehlenswertesten Zahnzusatzversicherungen erstatten neben Leistungen für Brücken, Kronen, Implantate, Inlays und hochwertige Kompositfüllungen auch die Rechnungen für professionelle Zahnreinigung. Diese Prophylaxe trägt wesentlich zum Zahnerhalt, zur Früherkennung eventueller Schäden und somit zur Vermeidung von Zahnersatz bei. Die top Tarife
Wichtig ist, dass Ihr Zahnarzt die professionelle Zahnreinigung in Ihrem Fall aus zahnmedizinischer Sicht für notwendig hält (medizinische Notwendigkeit). § 1 Absatz 2 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): “Vergütungen darf der Zahnarzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst für eine zahnmedizinisch notwendige zahnärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.” Pauschal gesagt, wird die Prophylaxe bei normaler Zahngesundheit 1 – 2 mal jährlich als medizinisch notwendig anerkannt.
sowie die Feststellung enthalten, dass es sich um Leistungen auf Verlangen handelt und eine Erstattung möglicherweise nicht gewährleistet ist.” Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt darüber, er wird Ihnen die richtige Empfehlung aussprechen. Die passende Zahnzusatzversicherung können Sie gern
aus eigener Tasche bezahlen oder bei einer sehr guten Zahnzuzsatzversicherung einreichen, wenn Sie rechtzeitig vor Auftreten der Situation eine solche abgeschlossen haben. Übrigens: Am Beispiel der Wurzelbehandlung wird sehr deutlich, dass es sich lohnt, bei der Auswahl der geeigneten Zahnversicherung genauer hinzuschauen. Nicht alle in FINANZTEST mit “Sehr gut” bewerteten Tarife beinhalten diese wichtige Leistung.
Schöne Zähne für Ihr Kind
Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen für Kinder bis wann abschließen?



