Implantate sind eine moderne, ästhetische, sehr komfortable Form des Zahnersatzes, die im Fall des Falles echte Lebensqualität bedeutet. Hochwertige Lösungen haben natürlich ihren Preis und werden im Rahmen der GKV-Regelversorgung für Zahnersatz nur befundbezogen bezuschusst. In Zahlen sind das ca. 400 Euro Zuschuss bei ca. 2.500 Euro Gesamtkosten für ein Implantat mit Suprakonstruktion (Krone auf dem Implantat). Um den Eigenanteil möglichst gering zu halten und die Haushaltskasse zu schonen, macht eine Zahnzusatzversicherung wirklich Sinn. Immer wieder verbindet sich damit die Frage: Werden denn von einer sehr guten Zahnzusatzversicherung auch alle Implantate übernommen?
Drei Punkte sind zu beachten:
Erstens: Wähle eine Zahnzusatzversicherung, die die Anzahl und den Erstattungsbetrag pro Implantat NICHT begrenzt. Darüber hinaus sollte der Erstattungssatz für Implantate bei mindestens 80% vom Rechnungsbetrag abzüglich Kassenanteil liegen.
Zweitens: Entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit. Die Beurteilungsformel für den Begriff der medizinischen Notwendigkeit lautet nach höchstrichterlicher Rechtsprechung: „Eine Behandlungsmaßnahme ist medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen“.
Drittens: Renommierte Versicherer orientieren sich bei der Leistungserstattung für Implantate an den wissenschaftlich begründeten Empfehlungen der Konsensuskonferenz für Implantologie. Die Konsensuskonferenz ist eine Kooperation mehrerer zahnmedizinischer Berufsverbände, wissenschaftlicher Fachgesellschaften und Verbände. Sie versteht sich als neutraler Platz der wissenschaftlichen Meinungsbildung zum Zweck der Umsetzung des Tätigkeitsschwerpunktes Implantologie. Den Fachleuten geht es um Qualitätssicherung durch eine einheitliche Definition medizinischer Maßstäbe und übereinstimmende Festlegung von Fortbildungsinhalten auf diesem speziellen Gebiet der Zahnheilkunde.
Die Konsensuskonferenz hat Indikationsklassen für die Implantatversorgung beschrieben und eine Präambel aufgenommen: „Die optimale Therapie des Zahnverlustes ist der Ersatz jedes einzelnen Zahnes durch ein Implantat. Dabei ist der 8. Zahn eines Quadranten in der Regel nicht zu ersetzen und die Notwendigkeit des Ersatzes des 7. Zahnes individuell kritisch zu würdigen. Da dieses Optimum aus verschiedensten Gründen (insbesondere anatomische, wirtschaftliche) nicht immer erreicht werden kann, sind die nachfolgenden Regelfallversorgungen aufgestellt.“ Diese sind auf der Homepage der Konferenz nachzulesen. Hier das Beispiel Frontzähne (Indikationsklasse I a): „Wenn bis zu vier Zähne der OK-Front fehlen, die Nachbarzähne klinisch intakt sind: 1 Implantat je fehlendem Zahn. Wenn bis zu vier Zähne der UK-Front fehlen, die Nachbarzähne klinisch intakt sind: 2 Implantate sollen die fehlenden Zähne ersetzen.“ Und: „Die definitive Anzahl der Implantate richtet sich stets nach der jeweiligen Situation und Position der natürlichen Zähne, so dass die endgültige Entscheidung dem Behandler in Absprache mit seinem Patienten obliegt.“
Es gibt also medizinisch und auch wirtschaftlich begründete Regeln/Empfehlungen zur optimalen Versorgung der Patienten mit Implantaten. Im konkreten Fall eines Kunden bedeutete das eine Ablehnung seines Wunsches nach zwei Implantaten im Backenzahnbereich. Meine Empfehlung: Reiche, auch wenn Dein Tarif es bedingungsgemäß nicht vorschreibt, vor der Versorgung mit Implantaten stets einen Heil- und Kostenplan bei DeinemVersicherer ein.
Viel Freude bis zum nächsten Artikel wünscht
Peter








