Wann bezahlt die Krankenkasse eine Wurzelbehandlung?

Wenn das Zahnmark entzündet oder bereits zerfallen ist, bleibt die Wurzelbehandlung oft als einzige Alternative zum Ziehen eines Zahnes. Dabei wird das entzündete oder zerfallene Gewebe bis in die Wurzelspitzen in einem aufwändigen Verfahren entfernt, der Wurzelkanal gereinigt (desinfiziert) und mit einer Füllung verschlossen. Die Erfolgsaussichten einer Wurzelbehandlung sind nicht immer genau abschätzbar. Sie hängen wesentlich von der Beschaffenheit der Zahnwurzel und dem Grad der entstandenen Vorschädigung ab.

Drei Voraussetzungen für eine Kassenleistung bei Wurzelbehandlung

Es gibt für die Erstattung von Behandlungen der hinteren Backenzähne bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Die Krankenkasse verlangt die Erfüllung mindestens einer der genannten Bedingungen:

  1. Durch die Wurzelbehandlung (WZB) kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden, oder
  2. Durch die WZB wird eine einseitige Verkürzung der Zahnreihe nach hinten verhindert, oder
  3. Der betroffene Backenzahn steht in einer vollständigen Reihe ohne Lücke.

Außerdem lehnt die gesetzliche Krankenkasse Therapieversuche, deren Erfolgsaussichten unklar sind, ebenfalls ab.

Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt, wenn die Kasse nicht leistet

Ist nicht mindestens eine der 3 obigen Voraussetzungen erfüllt, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Wurzelbehandlung im Backenzahnbereich in der Regel nicht, auch wenn Sie die Erhaltung des Zahnes wünschen und Ihr Zahnarzt gute Erfolgsaussichten sieht. Besprechen Sie das im Detail mit Ihrem Zahnarzt, denn in diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die Behandlung als Privatleistung vornehmen zu lassen. Diese können Sie aus eigener Tasche bezahlen oder bei einer sehr guten Zahnzuzsatzversicherung einreichen, wenn Sie  rechtzeitig vor Auftreten der Situation eine solche abgeschlossen haben. Übrigens: Am Beispiel der Wurzelbehandlung wird sehr deutlich, dass es sich lohnt, bei der Auswahl der geeigneten Zahnversicherung genauer hinzuschauen. Nicht alle in FINANZTEST mit “Sehr gut” bewerteten Tarife beinhalten diese wichtige Leistung.

Zahnzusatzversicherungen die Wurzelbehandlungen erstatten, wenn die Kasse nicht leistet

Hier finden Sie eine Tabelle, die die besten Zahnzusatzversicherungen (Stiftung Warentest FINANZTEST 05/2010) übersichtlich darstellt und auch hinsichtlich der Leistungen für Wurzelbehandlungen prüft. 
 bedeutet: Tarif leistet für Wurzelbehandlung, wenn die Kasse nicht leistet. 
 bedeutet: Tarif leistet ebenfalls nicht, wenn die Kasse nicht leistet.

Nach meinen Erfahrungen macht sich dieser kleine Unterschied bei der Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung gut bezahlt. Zahnerhalt sollte stets vor Zahnersatz gehen. Unter anderem ARAG mit dem Tarif  Z100 oder die Barmenia mit dem Tarif ZGPlus, leisten auch an dieser Stelle sehr gut und sind zu empfehlen.

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